Nova Scotia Duck Tolling Retriever

von der Lindenfahrt

 

 

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Alter für den Zuchteinsatz

 

In diesem Artikel werden Empfehlungen bezüglich des Alters für den Zuchteinsatz beschrieben. Die Ausführungen haben allgemeine Gültigkeit – also unabhängig von der Hunderasse (wobei sie teilweise auch rassespezifisch -NSDT Retriever- ausgerichtet sind).

Prinzipiell muss das Thema unter der populationsgenetischen und reproduktionsmedizinischen Sichtweise betrachtet werden.

Zuerst gehe ich auf die „obere Altergrenze“ ein: Aus popupaltionsgenetischer Sichtweise gibt es bezüglich der oberen Altersgrenze kein Limit. Unter züchterischem Gesichtspunkt ist also ein späterer Zuchteinsatz sowohl bei Rüden als auch bei Hündinnen immer zu begrüßen. Denn je älter ein Hund ist, umso mehr weiß man über ihn (und evtl. über seine Nachzucht) und umso besser kann man eine kompetente Zuchtentscheidung fällen.

Aus tierschutzrelevanten Gründen beachtet man jedoch nicht nur den „populationsgenetischen Aspekt“, sondern auch die Erkenntnisse aus der Reproduktionsmedizin – schließlich sind dies die beiden hierfür relevanten Bereiche.

In der Folgerung sollte es keine obere Altersgrenze für Rüden geben. Leider nehmen einige Hundezuchtverbände Rüden ab einem gewissen Alter aus der Zucht.

Anders sieht es beim Zuchteinsatz von Hündinnen aus: Hier gibt es unter reproduktionsmedizinischen Gesichtspunkten sehr wohl eine Beschränkung. Diese sollte auf 8 Jahre festgelegt sein - wobei eine dynamische Regelung sinnvoll ist, wonach eine Hündin auch darüber hinaus zur Zucht eingesetzt werden kann. Dies sollte aber unbedingt an 2 wichtige Faktoren geknüpft sein: Zum einen wäre ein aktuelles tierärztliches Gesundheitszeugnis (ausgestellt von einer Universitätstierklinik / Tierärztlichen Hochschule -Fachbereich Gynäkologie/ Kleintierreproduktion) erforderlich, woraus hervorgeht, dass die Hündin gesundheitlich und konditionell in der Lage ist einen Wurf auszutragen und aufzuziehen (> Aspekt Reproduktion). Zum anderen ist auch die Qualität der Nachzucht zu berücksichtigen (> Aspekt Populationsgenetik). Wenn demnach eine Hündin zur positiven Rasseentwicklung beitragen kann und auch aus tierärztlicher Sicht nichts dagegen spricht, wäre ein Zuchteinsatz auch über 8 Jahre hinaus wertvoll für die Population (eine maximale Anzahl an 5 Würfen/Hündin sollte nie überschritten werden). Die Empfehlung bezüglich der oberen Grenze wäre somit geklärt.

Nun zum Punkt „Mindestalter für den Zuchteinsatz“:

Aus reproduktionsmedizinischen Gesichtspunkten ist der erstmalige Zuchteinsatz von Hündinnen (mittelgroßer Rassen) im Alter von 18 Monaten absolut vertretbar. Für Rüden gilt, dass sie theoretisch mit der Zeugungsfähigkeit eingesetzt werden können, bzw. mit Erreichen der Zuchtvoraussetzungen (HD, Augenbefundung, Körung usw.).

Bei der Festlegung des Mindestalters sollte aber auch der populationsgenetische Aspekt berücksichtigt werden:

Generell ist es in der Rassehundezucht so, dass sich viele Krankheiten erst im späteren Lebensalter manifestieren (PRA usw.). Und genau hier kommt das oben Beschriebene zum Tragen: späterer Zuchteinsatz!

Ein Hauptproblem in Sachen Gesundheit stellen beim Toller Autoimmunerkrankungen dar. Ein Großteil dieser Erkrankungen (SRMA u.a.) tritt oftmals bis zu einem Alter von 2 Jahren auf. Das spricht meiner Meinung nach dafür, das Mindestalter für den erstmaligen Zuchteinsatz (zumindest bei dieser Rasse) hochzusetzen. Und zwar für Hündin UND Rüde! Wenn also bekannt ist, dass bestimmte rassetypische Erkrankungen in einem relativ engen Altersbereich auftreten (die Häufung im AI-Bereich liegt beim Toller zwischen 6-24 Monate), dann ist es absolut sinnvoll, die obere Grenze dieses Altersbereiches abzuwarten und erst dann über den Zuchteinsatz zu entscheiden - mit der Absicht, gewisse Erkrankungen zurückzudrängen. In der Schlussfolgerung spreche ich mich dafür aus, Rüde und Hündin der Rasse NSDT Retriever frühestens im Alter von 2 Jahren zur Zucht einzusetzen.

Unter diesem Gesichtspunkt ist es auch empfehlenswert, bei Zuchtplanungen auch insbesondere nach älteren Rüden Ausschau zu halten. Schließlich ist es ein hervorragendes Zeichen, wenn Hunde gesund alt werden, vital sind, eine gute Fitness aufweisen und sich auch noch in gehobenem Alter reproduzieren können. Zudem liegen bei älteren Rüden oft Ergebnisse von Nachzuchten vor; unter züchterischem Gesichtspunkt gilt der Leitspruch: Ein Hund ist das was er vererbt! Oder etwas „gehobener“ ausgedrückt: Der Zuchtwert eines Hundes wird durch seinen Genotyp definiert. Und über diesen Genotyp erfahren wir mehr, wenn wir uns insbesondere die Nachzucht anschauen. Nur wenige Merkmale können wir derzeit molekulargenetisch bestimmen - ein Beispiel hierfür ist der PRCD-/CEA-Gentest. Somit müssen wir uns zum größten Teil auf den Phänotyp des Hundes sowie auf die Ergebnisse seiner  Verwandtschaft (überwiegend seiner Nachzucht) „verlassen“.

Zum Schluss möchte ich noch den Punkt „Alter für den erstmaligen Zuchteinsatz“ von Hündinnen erläutern. Aus tierschutzethischen Gründen sollte hier folgendes bedacht werden: Eine Hündin sollte bei erstmaligem Zuchteinsatz nicht älter als 5 Jahre sein. Insbesondere ab dem 6. Lebensjahr kann es aufgrund fortschreitender degenerativer Erkrankungen der Gebärmutter (HGCE) zu Problemen kommen. Das Risiko, dass Hündinnen nicht aufnehmen, resorbieren oder abortieren ist ab diesem Alter schlichtweg zu groß wodurch eine Belegung unverantwortlich wäre. Es ist auch weiterhin zu bedenken, dass ein solch spätes Belegen oftmals nur bei „Problemhündinnen“ zur Debatte steht. Und gerade solche Hündinnen sollten nicht mehr in diesem fortgeschrittenen Alter  bei einem erstmaligen Zuchteinsatz belegt werden.

©  Alexander Däuber