In diesem Artikel werden
Empfehlungen bezüglich des Alters für den Zuchteinsatz
beschrieben. Die Ausführungen haben allgemeine Gültigkeit – also
unabhängig von der Hunderasse (wobei sie teilweise auch
rassespezifisch -NSDT Retriever- ausgerichtet sind).
Prinzipiell muss das
Thema unter der populationsgenetischen und
reproduktionsmedizinischen Sichtweise betrachtet werden.
Zuerst gehe ich auf die
„obere Altergrenze“ ein: Aus popupaltionsgenetischer Sichtweise
gibt es bezüglich der oberen Altersgrenze kein Limit. Unter
züchterischem Gesichtspunkt ist also ein späterer Zuchteinsatz
sowohl bei Rüden als auch bei Hündinnen immer zu begrüßen. Denn je
älter ein Hund ist, umso mehr weiß man über ihn (und evtl. über
seine Nachzucht) und umso besser kann man eine kompetente
Zuchtentscheidung fällen.
Aus tierschutzrelevanten
Gründen beachtet man jedoch nicht nur den „populationsgenetischen
Aspekt“, sondern auch die Erkenntnisse aus der
Reproduktionsmedizin – schließlich sind dies die beiden hierfür
relevanten Bereiche.
In der Folgerung sollte
es keine obere Altersgrenze für Rüden geben. Leider nehmen einige
Hundezuchtverbände Rüden ab einem gewissen Alter aus der Zucht.
Anders sieht es beim
Zuchteinsatz von Hündinnen aus: Hier gibt es unter
reproduktionsmedizinischen Gesichtspunkten sehr wohl eine
Beschränkung. Diese sollte auf 8 Jahre festgelegt sein - wobei
eine dynamische Regelung sinnvoll ist, wonach eine Hündin auch
darüber hinaus zur Zucht eingesetzt werden kann. Dies sollte aber
unbedingt an 2 wichtige Faktoren geknüpft sein: Zum einen wäre ein
aktuelles tierärztliches Gesundheitszeugnis (ausgestellt von einer
Universitätstierklinik / Tierärztlichen Hochschule -Fachbereich
Gynäkologie/ Kleintierreproduktion) erforderlich, woraus
hervorgeht, dass die Hündin gesundheitlich und konditionell in der
Lage ist einen Wurf auszutragen und aufzuziehen (> Aspekt
Reproduktion). Zum anderen ist auch die Qualität der Nachzucht zu
berücksichtigen (> Aspekt Populationsgenetik). Wenn demnach eine
Hündin zur positiven Rasseentwicklung beitragen kann und auch aus
tierärztlicher Sicht nichts dagegen spricht, wäre ein Zuchteinsatz
auch über 8 Jahre hinaus wertvoll für die Population (eine
maximale Anzahl an 5 Würfen/Hündin sollte nie überschritten
werden). Die Empfehlung bezüglich der oberen Grenze wäre somit
geklärt.
Nun zum Punkt
„Mindestalter für den Zuchteinsatz“:
Aus
reproduktionsmedizinischen Gesichtspunkten ist der erstmalige
Zuchteinsatz von Hündinnen (mittelgroßer Rassen) im Alter von 18
Monaten absolut vertretbar. Für Rüden gilt, dass sie theoretisch
mit der Zeugungsfähigkeit eingesetzt werden können, bzw. mit
Erreichen der Zuchtvoraussetzungen (HD, Augenbefundung, Körung
usw.).
Bei der Festlegung des
Mindestalters sollte aber auch der populationsgenetische Aspekt
berücksichtigt werden:
Generell ist es in der
Rassehundezucht so, dass sich viele Krankheiten erst im späteren
Lebensalter manifestieren (PRA usw.). Und genau hier kommt das
oben Beschriebene zum Tragen: späterer Zuchteinsatz!
Ein Hauptproblem in
Sachen Gesundheit stellen beim Toller Autoimmunerkrankungen dar.
Ein Großteil dieser Erkrankungen (SRMA u.a.) tritt oftmals bis zu
einem Alter von 2 Jahren auf. Das spricht meiner Meinung
nach dafür, das Mindestalter für den erstmaligen Zuchteinsatz
(zumindest bei dieser Rasse) hochzusetzen. Und zwar für Hündin UND
Rüde! Wenn also bekannt ist, dass bestimmte rassetypische
Erkrankungen in einem relativ engen Altersbereich auftreten (die
Häufung im AI-Bereich liegt beim Toller zwischen 6-24 Monate),
dann ist es absolut sinnvoll, die obere Grenze dieses
Altersbereiches abzuwarten und erst dann über den Zuchteinsatz zu
entscheiden - mit der Absicht, gewisse Erkrankungen
zurückzudrängen. In der Schlussfolgerung spreche ich mich dafür
aus, Rüde und Hündin der Rasse NSDT Retriever frühestens im Alter
von 2 Jahren zur Zucht einzusetzen.
Unter diesem
Gesichtspunkt ist es auch empfehlenswert, bei Zuchtplanungen auch
insbesondere nach älteren Rüden Ausschau zu halten. Schließlich
ist es ein hervorragendes Zeichen, wenn Hunde gesund alt werden,
vital sind, eine gute Fitness aufweisen und sich auch noch in
gehobenem Alter reproduzieren können. Zudem liegen bei älteren
Rüden oft Ergebnisse von Nachzuchten vor; unter züchterischem
Gesichtspunkt gilt der Leitspruch: Ein Hund ist das was er
vererbt! Oder etwas „gehobener“ ausgedrückt: Der Zuchtwert eines
Hundes wird durch seinen Genotyp definiert. Und über diesen
Genotyp erfahren wir mehr, wenn wir uns insbesondere die Nachzucht
anschauen. Nur wenige Merkmale können wir derzeit
molekulargenetisch bestimmen - ein Beispiel hierfür ist der PRCD-/CEA-Gentest.
Somit müssen wir uns zum größten Teil auf den Phänotyp des Hundes
sowie auf die Ergebnisse seiner Verwandtschaft (überwiegend
seiner Nachzucht) „verlassen“.
Zum Schluss möchte ich
noch den Punkt „Alter für den erstmaligen Zuchteinsatz“ von
Hündinnen erläutern. Aus tierschutzethischen Gründen sollte hier
folgendes bedacht werden: Eine Hündin sollte bei erstmaligem
Zuchteinsatz nicht älter als 5 Jahre sein. Insbesondere ab dem 6.
Lebensjahr kann es aufgrund fortschreitender degenerativer
Erkrankungen der Gebärmutter (HGCE) zu Problemen kommen. Das
Risiko, dass Hündinnen nicht aufnehmen, resorbieren oder
abortieren ist ab diesem Alter schlichtweg zu groß wodurch eine
Belegung
unverantwortlich wäre. Es ist auch weiterhin zu bedenken, dass ein
solch spätes Belegen oftmals nur bei „Problemhündinnen“ zur
Debatte steht. Und gerade solche Hündinnen sollten nicht mehr
in diesem
fortgeschrittenen Alter bei einem erstmaligen
Zuchteinsatz
belegt werden.